Fachärztliche Einschätzungen für komplexe psychosomatische Fragestellungen
Gutachten & fachärztliche Stellungnahmen
Als Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie biete ich fachärztliche Stellungnahmen und gutachterliche Einschätzungen zu psychosomatischen, psychischen und verhaltensbezogenen Fragestellungen an.
Diese dienen der medizinisch-psychologischen Beurteilung individueller Fragestellungen außerhalb der Regelversorgung oder als ergänzende Zweitmeinung.
Typische Fragestellungen für ein Gutachten oder eine fachärztliche Stellungnahme
Fachärztliche Stellungnahmen können insbesondere sinnvoll sein bei:
- psychischer Belastbarkeit im beruflichen Kontext
- arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragestellungen
- psychosomatischen Beschwerden mit komplexer Ursachenlage
- Zweitmeinungen zu Diagnosen oder Behandlungsverläufen
- verhaltensbezogenen oder leistungsbezogenen Einschätzungen
- Einschätzungen zu psychischen und psychosomatischen Aspekten im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen
Leistungsumfang
Je nach Fragestellung umfasst die gutachterliche Tätigkeit:
- ausführliche fachärztliche Anamnese
- ggf. psychometrische Testdiagnostik
- Auswertung relevanter Vorbefunde und Unterlagen
- strukturierte medizinisch-psychologische Einschätzung
- schriftliche fachärztliche Stellungnahme oder Bericht
Die Untersuchung erfolgt nach individueller Auftragsklärung und zielgerichtet auf die jeweilige Fragestellung.
Bitte beachten Sie:
Es handelt sich um fachärztliche Stellungnahmen und medizinisch-psychosomatische Einschätzungen.
Diese ersetzen keine sozialmedizinischen Gutachten im Auftrag gesetzlicher Leistungsträger (z. B. Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder Gerichte nach standardisierten sozialmedizinischen Begutachtungsrichtlinien), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Eine amtliche Fahreignungsbegutachtung oder MPU wird ebenfalls nicht durchgeführt.
Auftragsklärung
Vor Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme erfolgt eine individuelle Klärung der Fragestellung sowie des Untersuchungsauftrags.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel als Privatleistung nach ärztlicher Gebührenordnung (GOÄ) oder auf Grundlage einer individuellen schriftlichen Honorarvereinbarung. Vor Beauftragung erhalten Sie eine transparente Information über die voraussichtlichen Kosten.
Kontakt
Anfragen für fachärztliche Stellungnahmen oder gutachterliche Einschätzungen richten Sie bitte mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens per E-Mail oder über das Kontaktformular an die Praxis. Medizinische Unterlagen oder sensible Gesundheitsdaten übermitteln Sie bitte nur nach vorheriger Absprache oder über einen geeigneten sicheren Kommunikationsweg.
Nach Prüfung des Falls erhalten Sie eine Rückmeldung zur Durchführbarkeit und zum weiteren Vorgehen.